Schadensbeseitigung schreitet sehr gut voran
Nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurden im Einzugsgebiet von Inde und Vicht über 600 Maßnahmen zur Schadensbeseitigung an den Gewässern, durch den für die Unterhaltung zuständigen Wasserverband Eifel-Rur, systematisch erfasst. In diesem Sondergewässerunterhaltungsplan – der auch die Beseitigung der Schäden dokumentiert – sind die Schäden in Clustern zusammengefasst:
Beim Cluster „Flusslauf“ handelt es sich in erster Linie um Abflusshindernisse, die sich nach dem Hochwasser im Gewässer befanden, wie etwa Schotterbänke oder grober Unrat sowie eine Menge an Gehölzen. Unter „Anlagen“ sind Durchlässe und Verrohrungen sowie Hochwasserschutzanlagen und Sandfände im Gewässer zu verstehen. Zugleich wurde in den Clustern eine Behebungsnotwendigkeit und damit auch Dringlichkeit von „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ festgelegt.
Bei der Abarbeitung der Maßnahmen kann der WVER sehr gute Fortschritte vorweisen:
Dringlichkeit hoch: 100% umgesetzt
Dringlichkeit mittel: knapp 98% umgesetzt
Dringlichkeit niedrig: knapp 84 % umgesetzt
Dringlichkeit hoch: 100% umgesetzt
Dringlichkeit mittel: knapp 89% umgesetzt
Dringlichkeit niedrig: 80 % umgesetzt
Dringlichkeit hoch: knapp 54% umgesetzt
Dringlichkeit mittel: über 55% umgesetzt
Dringlichkeit niedrig: 60 % umgesetzt
Dringlichkeit hoch: knapp 94% umgesetzt
Dringlichkeit mittel: 89% umgesetzt
Dringlichkeit niedrig: 100 % umgesetzt
Der Cluster „Ufermauern“ erweist sich als der zeitintensivste Bereich: Hier sind teils sehr umfangreiche Planungen erforderlich, was einen Erfüllungsgrad von 100 Prozent erst Ende 2024 möglich machen wird. Ganz klar hervorzuheben ist aber: Schäden, die bisher noch nicht behoben sind, stellen keine Minderung der Abflussleistung der Gewässer bzw. keine Gefährdung für das Umfeld dar.
Ein Fluss renaturiert sich selbst
Und: Nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein Schaden aussieht, wird auch als solcher bewertet. Ein sehr gutes Beispiel dafür findet sich im Bereich der Kläranlage Stolberg-Steinfurt, wo die Inde nach Eschweiler-Pumpe fließt. Dort hat sie durch das Hochwasser ihren Lauf in eine Grünfläche hinein verlagert und hohe Abbruchkanten geschaffen. Dies ist ein klassisches Beispiel von natürlicher, eigendynamischer Gewässerentwicklung in einem Bereich, wo dies ohne eine Gefährdung von Menschen und Gebäuden möglich ist. Durch diese „Selbstrenaturierung“ des Flusses und die Abschwemmung von Erdreich sind neue Rückhalteräume geschaffen worden. Uferbereiche können in Zukunft bei hoher Wasserführung geflutet werden und tragen damit zur Entschärfung von Hochwasserwellen bei. Außerdem bieten die Abbruchkanten willkommene Lebensräume etwa für Eisvögel oder auch Uferschwalben, die hier gerne Nisthöhlen anlegen. Somit eine Win-Win-Situation für Mensch und Natur: Der Fluss schafft selbst einen verbesserten Hochwasserschutz und gestaltet einen neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Ziel der Schadensbeseitigung ist somit nicht, alles überall genauso wiederherzurichten, wie es vor dem Hochwasser war. Schon gar nicht dort, wo durch das Hochwasser eigentlich eine Verbesserung der Situation für die Zukunft verursacht wurde. Diese eigendynamische Entwicklung findet natürlich ihre Grenzen dort, wo wichtige menschliche Interessen betroffen sind.
Einen Einblick in zwei jüngst abgeschlossenen Projekte der Schadensbeseitigung bekommen Sie hier:
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